Variable Darlehensverträge zeichnen sich dadurch aus, dass die Höhe des Zinssatzes in der Regel von einem bei Abschluss des Vertrages festzulegenden Referenzzinssatz abhängig ist, welcher ständigen Schwankungen unterliegt. Diese Schwankungen werden durch regelmäßige Zinsanpassungen an den Darlehensnehmer weitergegeben. In der Regel handelt es sich bei dem Referenzzinssatz um den 3-Monats-Euribor. Auf diesen Referenzzinssatz schlägt die Bank eine Gewinnmarge auf.
Der Vorteil des variablen Darlehens liegt in seiner flexiblen Handhabung. Der Darlehensnehmer kann das Darlehen jederzeit mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist ablösen oder mit beliebigen Teilraten zurückführen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss er dafür nicht zahlen.